Unser Behandlungsspektrum

Du hast keine Lust mehr auf schiefe Zähne, Kieferschmerzen und Schwierigkeiten beim Kauen? Das können wir sehr gut nachvollziehen! Und helfen können wir Dir auch! Wie? Mit unseren kieferorthopädischen Behandlungen! Komm einfach mal bei uns vorbei! Gemeinsam finden wir heraus, ob Deine Zähne gesund und gerade sind, oder ob wir etwas nachhelfen müssen. Dabei finden wir für Dich die beste Methode, die passende Zahnspange und somit den schnellsten Weg, damit du von Anfang an mit gesunden und geraden Zähnen mehr Spaß und Freude hast – ganz ohne Schmerzen.      

Warum sind KFO-Behandlungen und Zahnspangen für Kinder und Jugendliche sinnvoll?

Je früher, umso besser! Dieser Spruch liefert die perfekte Antwort, warum Du schon in jungen Jahren bei uns vorbeischauen solltest. Denn je früher wir Deine Zähne und Deinen Kiefer untersuchen, umso schneller können wir Zahn- und Kieferfehlstellungen erkennen – und diese wirksam behandeln. Dadurch steuern wir Deine Kiefer bereits im Wachstum und schützen Dich vor Schmerzen, schiefen Zähnen und vielen weiteren ärgerlichen Problemen. Und das Beste: Unsere Zahnspangen werden eigens für Dich und deinen Geschmack angefertigt, was nicht nur ziemlich lässig aussieht, sondern auch richtig wichtig für Gesundheit und Selbstvertrauen ist.

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Behandlungsmethoden und Zahnspangen für Kinder und Jugendliche

Ab welchem Alter ist eine kieferorthopädische Bisskorrektur für Kinder sinnvoll?

Üblicherweise kommen Zahnspangen bei Kindern und Jugendlichen ab einem Alter von 11 oder 12 Jahren zum Einsatz. In dieser Phase fallen bei Kindern meist die restlichen Milchzähne aus, um von bleibenden Zähnen ersetzt zu werden. Frühere Behandlungen, etwa im Alter von 6 Jahren, können bei starken Zahn- und Kieferfehlstellungen notwendig werden, etwa, wenn sich der Biss des Kindes verändert. Bei kleineren Schiefstellungen besteht noch kein Grund für eine Behandlung, da sich das Gebiss von Kindern häufig verändert. Dennoch schadet der genaue Blick auf das Gebiss sowie ein Besuch in unserer Praxis nie.

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Ablauf und Dauer von KFO-Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen

Die Dauer einer kieferorthopädischen Behandlung hängt von unterschiedlichsten Faktoren ab: Welche Kiefer- oder Zahnfehlstellung liegt vor? Wie weit ist eine Fehlstellung vorangeschritten? Durch einen Besuch in unserer Praxis können diese Fragen schnell geklärt werden, um anschließend eine Diagnose und einen Behandlungsplan zu erarbeiten. Im Durchschnitt dauert eine kieferorthopädischen Behandlung bei Kindern und Jugendlichen zwischen zwölf und 24 Monaten. Regelmäßige Kontrollen und Anpassungen sind stets ausschlaggebend für einen schnellen Erfolg der Behandlung.

Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen ab einem Schweregrad 3 des KIG Systems (KIG = Kieferorthopädische Indikationsgruppe) die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr. Allerdings nur, wenn bestimmte medizinische Indikationen wie eine Fehlstellung der Kiefer oder Zähne vorliegen und diese mit einer kieferorthopädischen Therapie behandelt werden können. Dabei werden die Kosten für eine notwendige kieferorthopädische Behandlung mit einer Zahnspange zu einem bestimmten Prozentsatz von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. 

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Fragen und Antworten

Fragen rund um kieferorthopädische Bisskorrekturen bei Kindern und Jugendlichen

Üblicherweise kommen Zahnspangen bei Kindern und Jugendlichen ab einem Alter von 11 oder 12 Jahren zum Einsatz. In dieser Phase fallen bei Kindern meist die Milchzähne aus, um von bleibenden Zähnen ersetzt zu werden. Frühere Behandlungen, etwa im Alter von 6 Jahren, können bei starken Zahn- und Kieferfehlstellungen notwendig werden, etwa, wenn sich der Biss des Kindes stark verändert bzw. verschlechtert. Bei kleineren Schiefstellungen besteht noch kein Grund für eine Behandlung, da sich das Gebiss von Kindern häufig verändert. Dennoch schadet der genaue Blick auf das Gebiss sowie ein Besuch in unserer Praxis nie.

KIG steht für "Kieferorthopädische Indikationsgruppe" und ist ein Begriff, der in der Zahnmedizin verwendet wird. Es handelt sich dabei um eine Bewertung der Zahn- und Kieferfehlstellung anhand von bestimmten Kriterien. Hierbei stellt KIG 1 eine leichte Zahnfehlstellung dar – KIG 5 die schwerste. Die Bewertung des KIG bezieht sich normalerweise auf Kinder und Jugendliche und dient als Grundlage für eine mögliche Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen für eine ausreichend und zweckmäßige kieferorthopädische Behandlung. Unabhängig von der KIG-Einstufung kann nur ein Kieferorthopäde eine qualifizierte Einschätzung eines Behandlungsbedarfs stellen.

Bei KIG 1 und KIG 2 sieht die gesetzliche Krankenversicherung keinerlei Kassenleistungen für eine KFO-Behandlung bei Kindern und Jugendlichen vor. Während KIG 1 meist nur ein ästhetisches Problem darstellt, kann bereits bei KIG 2 ein Behandlungsbeginn medizinisch begründet sein. Als kieferorthopädische Fachpraxis können wir Ihnen zwar zu eine Behandlung anraten, die Krankenkasse erstattet aber noch keinerlei Kosten. Es ist in jedem Fall ratsam sich frühzeitig um eine Zusatzversicherung zu kümmern.

Die Dauer einer Kieferorthopädie-Behandlung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Grad und dem Typ der Zahnfehlstellung, dem Alter des Patienten und dem gewünschten Behandlungsergebnis. Im Durchschnitt dauert eine Kieferorthopädie-Behandlung bei Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 24 Monaten. Einige Fälle können jedoch kürzer oder länger dauern, je nach dem individuellen Bedarf des Patienten. Es ist wichtig zu beachten, dass regelmäßige Kontrollen und Anpassungen erforderlich sind, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Ein Kieferorthopäde kann Ihnen eine genaue Schätzung der Dauer Ihrer Behandlung geben, wenn Sie sich vorstellen.

In den seltensten Fällen kann es notwendig sein, Zähne zu ziehen, um eine kieferorthopädische Behandlung durchzuführen und ein gutes Ergebnis zu erzielen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn es nicht genügend Platz im Kiefer gibt oder wenn die Zähne stark verdreht oder verschoben sind.

Die Entscheidung, Zähne zu ziehen, sollte jedoch immer individuell und sorgfältig abgewogen werden und nur dann getroffen werden, wenn es medizinisch notwendig ist. Eine gründliche Untersuchung und Beratung durch einen qualifizierten Kieferorthopäden oder Zahnarzt ist hierbei wichtig.

In manchen Fällen kann die Entfernung von Milchzähnen notwendig sein, um eine kieferorthopädische Behandlung durchzuführen. Diese Maßnahme sollte jedoch nur dann durchgeführt werden, wenn sie medizinisch notwendig ist und von einem erfahrenen Zahnarzt oder Kieferorthopäden angewiesen bzw. durchgeführt wird.

In der Regel sind Milchzähne lockerer und leichter zu entfernen als bleibende Zähne. Es ist wichtig, die Notwendigkeit der Entfernung von Milchzähnen sorgfältig zu prüfen und eine gründliche Untersuchung und Beratung durch einen qualifizierten Zahnarzt oder Kieferorthopäden durchführen zu lassen, bevor ein solcher Eingriff durchgeführt wird.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen ab einem Schweregrad drei des KIG Sytems die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr, wenn bestimmte medizinische Indikationen wie eine Fehlstellung der Kiefer oder Zähne vorliegen und diese mit einer kieferorthopädischen Therapie behandelt werden können. Dabei werden die Kosten für eine notwendige kieferorthopädische Behandlung mit einer festen Zahnspange zu einem bestimmten Prozentsatz von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.